Wissenswertes

Wissenswertes

 Hier finden Sie einige Informationen bezüglich der Pflegegrade sowie für Sie nützliche Informationen.

Pflegegrade

Mit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes am 1. Januar 2016 wurden die Weichen für einen grundlegend neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gestellt, der ab dem 1. Januar 2017 gilt.

Fünf neue Pflegegrade werden die bisherigen drei Pflegestufen ersetzen. Künftig erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Die Überleitung in die neuen Pflegegrade erfolgt automatisch.

Pflegegrad Pflegegeld Sachleistung Sachleistung
ab 2024 Ambulant Tagespflege
2 332 € 761 € 689 €
3 573 € 1432 € 1298 €
4 765 € 1778 € 1612 €
5 947€ 2200 € 1995 €
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