Leistungen

Unsere Leistungen

 Durch unseren ambulanten Pflegedienst und die solitäre Tagespflegeeinrichtung (teil-stationär) können wir Sie zu Hause rundum versorgen sowie für Ihren pflegenden Angehörigen "Freiraum"  schaffen und dem Tagespflegegast eine angenehme Abwechslung in Gemeinsamkeit anbieten.

Was Sie über uns wissen sollten

Der Grundgedanke unseres Handelns besteht darin, dem Pflegebedürftigen unter bestmöglichen medizinischen und pflegerischen Gesichtspunkten Hilfe zu geben, aber nur da, wo es wirklich notwendig und sinnvoll ist. Grundsätzlich soll er in Würde und Sicherheit in seinem gewohnten Lebensbereich leben.
Daher sieht unser Konzept auch eine ständige Anpassung unserer Dienstleistungen an die entweder noch oder wieder vorhandenen Fähigkeiten der Pflegebedürftigen vor.

Der Krankenpflegedienst ASD übernimmt sämtliche Aufgaben der Grund- und Behandlungspflege nach den Vorschriften des SGB V (medizinisch-pflegerische Versorgung) und SGB XI (Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz).
Wenn nötig, ist die Versorgung Ihres Pflegebedürftigen an sieben Tagen der Woche sichergestellt, auch mehrfache Besuche am Tage sind darin enthalten. Wir sind sowohl in pflegerischen Notfällen - rund um die Uhr - als auch in der Kurz- oder Urlaubspflege gern für Ihre Pflege- oder Betreuungswünsche da.

Auch werden zahlreiche Leistungen in der Familienpflege und in der Hauswirtschaft angeboten.
Dazu gehören auch Angebote wie Essen auf Rädern, Pflegehilfsmittelversorgung oder die Anbindung an einen individuellen Hausnotruf.

Der Pflegedienst ist seit 1996 Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen. Wir bieten Ihnen eine umfassende, kostenlose Beratung für Ihre persönliche Pflegesituation bzw. für die von Ihnen betreuten Menschen. Wir legen vor Beginn jeglicher Maßnahmen gemeinsam mit Ihnen fest, welche Leistungen Sie von uns erhalten möchten. Wir geben Ihnen klare Auskunft darüber welche Kosten entstehen und wer diese trägt.

 Alle Leistungen im Überblick

In Zusammenarbeit mit den Hausärzten über eine Verordnung § 37.2 SGB V, können unsere Mitarbeiter für unsere Kunden folgende Leistungen erbringen:

  • Grundpflege nach § 37 
  • Kompressionsstrümpfe Klasse II an- und ausziehen
  • Kompressionsverbände an / ablegen
  • Kompressionsverband inklusive Wundversorgung
  • Stützende und stabilisierende Verbände
  • Verbandwechsel
  • Dekubitusversorgung
  • Katheterisierung / Einmalkatheterisierung
  • Blasenspülung
  • Instillation
  • Einlauf / Klistier / Klysma
  • Digitale Enddarmausräumung
  • Inhalation
  • Einreibung
  • Medizinisches Bad
  • Behandlung des Mundes
  • Blutzuckerkontrolle
  • Injektion i.m. / s.c.
  • Insulininjektion
  • Injektion richten
  • Absaugen
  • Bronchialtoilette
  • Tropfen / Salben in Augen / Ohren
  • Blutdruckkontrolle
  • Stomabehandlung
  • Wechsel / Pflege der Trachealkanüle
  • Magensonde legen / wechseln
  • Arzneimittelgabe / Überwachung
  • Richten von Medikamenten
  • Pflege ZVK
  • Versorgung eines suprapubischer Katheters
  • Infusion verabreichen
  • Infusion i.v. (parenterale Ernährung)
  • Infusion s.c. anlegen / wechseln / entfernen
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Beatmungsgerät bedienen / überwachen
  • Versorgung bei PEG
  • Drainagen überprüfen / versorgen
  • Hauswirtschaftliche Versorgung § 38 SGB V

Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz § 36 SGB XI sowie der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI die wir über die Pflegegrade erbringen können:

  • Pflegeeinsätze (Beratungseinsätze) nach § 37.3 SGB XI der Pflegegrade 1 – 5
  • Erstbesuch / Aufnahme
  • Kleine Morgen-/ Abendtoilette
  • Große Morgen-/ Abendtoilette
  • Große Morgen-/ Abendtoilette mit Vollbad
  • Vollbad
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • An-,Aus-,Umkleiden
  • Betten / Lagern
  • Mobilisation
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Sondenkost verabreichen
  • Hilfe beim Verlassen der Wohnung
  • Begleitung ausserhalb der Wohnung
  • Pflegerische Betreuung
  • Hilfe bei der Haushaltsführung

Betreuungsstunden oder Hauswirtschaftliche Leistungen können über den § 45 b SGB XI erbracht und über die Pflegekasse abgerechnet werden.

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen

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